Wissenswertes in aller Kürze
update 02.11.2002
Index dieser Seite: Gesamtindex: 1) Gilt eine mündliche Abmachung als Vertrag?
Ein Vertrag kommt dadurch zustande, daß die Parteien sich über den Inhalt ihrer Vereinbarung einig sind und sich rechtlich binden wollen. Ob das nun mündlich oder schriftlich passiert ist unerheblich, wenn das Gesetz nicht eine spezielle Form (z.Bsp. bei Grundstückskäufen) vorschreibt. Im Normalfall gilt also der mündliche Vertrag genau wie der schriftliche. Kein Mensch kommt beispielsweise auf die Idee, beim Kauf einer Zeitung eine schriftliche Urkunde aufzusetzen. Bei komplexeren Geschäften macht die Schriftform aber Sinn. Die Schriftform ist im Prozeß und für das "Vertragen" der Parteien besser, weil sie eben den erklärten Willen der Parteien für diese und andere erkennbar festhält und eine Beweisfunktion hat.
Merke: "Vertrag" kommt von "Vertragen". Fixiert man das Gewollte (über das man sich "verträgt") schriftlich, streitet man sich hinterher nicht so schnell. :-)
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2) Muß ich Mitglied der GEMA sein um meine Rechte zu schützen?
Man muß nicht in der GEMA sein um die Rechte an seiner Arbeit (z.Bsp. Urheberrecht am selbstgeschriebenen Musikstück) zu haben. Die Rechte des Urhebers sind im UrheberGesetz (UrhG) geregelt (schaut mal in die §§ 12-27). Das Recht entsteht ohne Registereintrag oder sonstige Förmlichkeiten. (Ausnahme: Pseudonym kann beim Patentamt eingetragen werden §131 UrhG).
Der Schutz des Rechts kann davon abhängen, daß man seine Leistung als zeitlich früher erfolgt beweisen kann. Wenn es nur um Beweisfragen geht, muß man nicht Mitglied der GEMA werden. Es sollte reichen einen Umschlag mit dem Werk (Noten, CD-ROM mit fertigem Mix und/oder Sourcefiles) bei einem Notar zu hinterlegen, nachdem dieser das Datum darauf vermerkt und den Umschlag versiegelt hat. 
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3) Was ist die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische   Vervielfältigungsrechte)?
Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft (rechtsfähiger Verein Kraft staatlicher Verleihung). Es gibt auch noch eine ganze Reihe anderer Verwertungsgesellschaften, zum Beispiel die VG Wort, VG Musikedition, GWFF oder die GVL. 
Stellt Euch bei der GEMA so eine Art Inkasso-Unternehmen für Komponisten, Textdichter und Musikverleger vor. Die GEMA macht die Rechte ihrer Mitglieder für diese geltend, kassiert und verteilt nach dem Verteilungsplan. Zum Beispiel tritt sie in Aktion, wenn ein Werk öffentlich aufgeführt, gesendet oder vervielfältigt wird.

Folgende Vokabeln kann man sich dazu einprägen:
Mechanicals = Einnahmen aus Vervielfältigung 
Royalties = Einnahmen für öffentliche Sendung und öffentlicher Aufführung. 

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4) Kann ich meine Werke noch ohne Erlaubnis der GEMA nutzen wenn ich Mitglied bin?
Nein, die Rechte werden beim Beitritt an die GEMA übertragen, die diese dann geltend macht (sprich: das Geld eintreibt). Bei einer Aufführung eines selbstgeschriebenen Werkes durch den Künstler muss also Gebühr bezahlt werden (das Geld fließt nach Abzug von Verwaltungskosten und Prozenten anderer Beteiligter am Werk dann zurück).
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5) Was ist die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsrechten mbH)?
Sie vertritt das Senderecht der ausübenden Künstler oder der Tonträgerhersteller gegenüber den Medien (Funk und Fernesehen) und regelt die Modalitäten bei der Vergütung. 
Also: auch wer nicht Urheber des Stückes ist (-> GEMA) sondern nur eine Cover-Version aufgenommen hat, hat als Interpret Rechte an der Aufnahme. Diese können verwertet werden.
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6) Was bedeutet eigentlich die LC-Nummer auf CDs?
'LC' steht für Label Code. In Deutschland wird er auf allen Tonträgern benutzt. Er hat den Zweck einer Abrechnungserleichterung zwischen der GVL und den Rundfunkanstalten. Eine CD die im Rundfunk gespielt werden soll, sollte einen Label Code aufweisen. Zusatzaufwand bei der Abrechnung ist ja nicht angestrebt. 
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7) Auf allen CDs im Laden ist ein Barcode. Braucht man das?
Wenn die CD von einem professionellen Vertrieb verkauft werden soll und länger im Handel bleiben soll, ja. Der Barcode wird vom Vertrieb vergeben.
Die Barcodescanner sind weitverbreitet und erleichtern den Händlern die Arbeit. Weshalb sollten sie sich zusätzliche Arbeit machen? Zur professionellen CD gehört ein Barcode. 
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8) Ich will eine Komposition von XY einspielen. Wie lange gelten dessen Schutzrechte? 
In der BRD erlöschen die Rechte 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Sie gehen im Normalfall nach dessen Tod auf seine Erben über. Im Jahr 2002 sind also "frei" die Kompositionen von bis zum 31.12.1931 gestorbenen Komponisten. 
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9) Der Komponist ist schon länger als 70 Jahre tot, kann ich ein Werk von ihm dann samplen?
Nur wenn die bei der Bearbeitung und der Aufnahme des Werkes mitwirkenden Künstler ebenfalls schon 70 Jahre lang tot sind. Ansonsten muss man deren Rechte beachten.
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10) Wie ist das mit den vertraglichen Vereinbarungen zum Gerichtsstand?
Grundsätzlich ist diese Möglichkeit für einen Vertrag zwischen  Kaufleuten im Rahmen ihrer Gewerbeausübung gedacht, nicht für den normalen Bürger. Also, beide Vertragspartner müssten Kaufleute sein damit die Vereinbarung gilt. Auf einen Musiker trifft das normal nicht zu. Im Normalfall sind diese Vertragsbestimmungen daher unwirksam und somit unbeachtlich.
In den hier relevanten Fällen ist der Gerichtsstand dann meist der Wohnort/Firmensitz  des Beklagten (->der, gegen den vor Gericht geklagt wird).
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Stephan Morlock 24.4.1999